Im demokratischen Rechtsstaat kommt der Justiz die Aufgabe zu, Rechtsfrieden in der Gesellschaft zu sichern und Gerechtigkeit zu gewährleisten. Sie soll den Bürgerinnen und Bürgern zu ihrem guten Recht verhelfen. Der Zugang zu Recht und Justiz muss dabei – unabhängig von wirtschaftlichen und persönlichen Umständen – allen offen stehen.